Samstag, 27. Mai 2023

Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der cash.life AG: Verhandlung am 18. Januar 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren cash.life AG, Pullach, hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 18. Januar 2024 angesetzt.  Bei diesem Termin soll der Abfindungsprüfer, Herr WP Dr. Frederik Ruthardt, Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellchaft, angehört werden.

Die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter können zu der (relativ kurzen) Antragserwiderung bis zum 1. September 2023 Stellung nehmen. Die Antragsgegnerin soll ihre Rügen zum Nachweis der Antragsberechtigung bis zum 20. Juni 2023 konkretisieren.

Der Squeeze-out war von der nunmehr als cash.life AG firmierenden ectus 80. AG, Berlin, betrieben worden. Bei diesem Transaktionsvehikel handelt es sich um eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH. Die angebotene Barabfindung in Höhe von EUR 1,80 je Aktie war von den Antragstellern als unzureichend bemängelt worden. Auch sei tatsächlich keine Liquidation ernsthaft geplant worden, wie bei der Bewertung unterstellt wurde.

LG München I, Az. 5 HK O 13521/22
Polygonal e.V. u.a. ./. cash.life AG
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA/StB Dr. Kai Altemann, München
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: RA Patrick Wiedenroth, Darmstadt

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen