Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Lübeck, 30. Mai 2023 - Die Nikon AM. AG hat heute ihr Verlangen auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out vom 10. Februar 2023 gegenüber der SLM Solutions Group AG (ISIN Aktien: DE000A111338, DE000A30VLG2, DE000A289BJ8 und DE000A30VLH0,die " Gesellschaft") bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG auf EUR 18,89 (die " Barabfindung") festgelegt hat.
Der Vorstand beabsichtigt, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft für den 13. Juli 2023 einzuberufen und den Aktionären vorzuschlagen, einen Beschluss gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i. V. m. § 327a Abs. 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Nikon AM. AG in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung der Barabfindung zu fassen.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der Nikon AM. AG sind für den 5. Juni 2023 geplant.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft bzw. der Nikon AM. AG ab.
Die Nikon AM. AG hat sich einen Widerruf ihres Übertragungsverlangens bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft hinsichtlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin vorbehalten.
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Mittwoch, 31. Mai 2023
SLM Solutions Group AG: Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 18,89 festgelegt
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