Schönefeld, 28. März 2023: Die InCity Immobilien AG ("InCity AG") hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 nach vorläufigen, nicht testierten Zahlen
einen Konzernjahresfehlbetrag (HGB) in Höhe von rund EUR 2,9 Mio. erzielt
und liegt damit innerhalb der Ergebnisprognose, die für das Gesamtjahr von
einem Konzernjahresfehlbetrag zwischen EUR 2,5 Mio. und EUR 3,0 Mio.
ausging. Im Einzelabschluss der Gesellschaft liegt der Jahresfehlbetrag
(HGB) dagegen mit rund EUR 1,9 Mio. deutlich unterhalb der Prognose
(zwischen EUR -0,1 Mio. und EUR -0,6 Mio.).
Die negative Abweichung gegenüber der Prognose auf Einzelabschlussebene
resultiert - unter Beachtung von weiteren sich maßgeblich gegenseitig
aufhebenden Einmaleffekten - im Wesentlichen daraus, dass im Rahmen eines
Gewinnabführungsvertrags mit der Tochtergesellschaft IC Objekt8 Frankfurt
GmbH eine Verlustübernahme durch die InCity AG in Höhe von insgesamt rund
EUR 2,0 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte. Diese Verlustübernahme
resultiert maßgeblich aus der nicht liquiditätswirksamen außerordentlichen
Abschreibung auf die durch die IC Objekt8 Frankfurt GmbH gehaltenen
Bestandsimmobilie "Stiftstraße 18/20" in Frankfurt am Main in Höhe von rund
EUR 1,8 Mio. Die Abschreibung wurde aufgrund der Martkbewertung durch einen
externen Dritten zum Stichtag 31. Dezember 2022 notwendig.
Auf Konzernebene konnte diese nicht geplante, außerordentliche sowie nicht
liquiditätswirksame Abschreibung auf die Bestandsimmobilie "Stiftstraße
18/202" in Frankfurt am Main durch deutlich geringere als ursprünglich
geplante Investionen in die Bestandsimmobilien, die nicht aktiviert worden
wären, weitestgehend kompensiert werden (EUR + 1,0 Mio. bis EUR +1,5 Mio.).
Weitere Einmaleffekte, zum Beispiel eine nicht liquididitätswirksame
Risikovorsorge für eine abgeschlossene Projektbeteiligung (EUR -0,4 Mio.)
konnten im Wesentlichen durch operative Mehrerträge in den
Bestandsgesellschaftten sowie im Vergleich zur Prognose geringere sonstige
betriebliche Aufwendungen der InCity AG überkompensiert werden.
Insgesamt lässt sich bezüglich der Marktbewertung durch einen externen
Dritten zum Stichtag 31. Dezember 2022 Folgendes festhalten. Die
Marktbewertung aller sieben sich im Eigentum der InCity befindenden
Bestandsimmobilien beträgt zum 31. Dezember 2022 rund EUR 207,0 Mio. (31.
Dezember 2021: rund EUR 227,2 Mio.). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf
einen Anstieg der verwendeten Kapitalisierungszinssätze (beziehungsweise den
Rückgang der verwendeten Vervielfältiger auf die erzielbaren Marktmieten der
Bestandsimmobilien) zurückzuführen. Allein für die "Stiftstraße 18/20" in
Frankfurt am Main wurde eine - oben bereits beschriebene - außerordentliche,
nicht liquiditätswirksame Abschreibung in der HGB-Rechnungslegung notwendig,
da hier der aktuell ermittelte Martkwert unter dem HGB-Buchwert
(fortgeführte Anschaffungskosten: Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßige Regelabschreibung gemäß der Nutzungsdauer) liegt. Für die sechs
weiteren Bestandsimmobilien liegen die zum Stichtag ermittelten Marktwerte
weiterhin - zum Teil signifikant - über den fortgeführten
Anschaffungskosten. Die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert - die
sogenannten stillen Reserven - betragen zum 31. Dezember 2022 rund EUR 58,3
Mio. (31. Dezember 2021: rund EUR 75,0 Mio.). Trotz Reduzierung der
Marktwerte zum Bilanzstichtag liegen somit die Marktwerte insgesamt rund 39
% über den HGB-Buchwerten.
Aufgrund der Reduzierung der Marktwerte der Bestandsimmobilien zum 31.
Dezember 2022 im Vorjahresvergleich, reduzierte sich auch der Net Asset
Value je Aktie auf EUR 1,66 (31. Dezember 2021: EUR 1,88; 30. Juni 2022: EUR
1,89).
Alle hier veröffentlichten Zahlen sind vorläufig und ungeprüft. Der
Geschäftsbericht 2022 der InCity Immobilien AG mit den endgültigen Zahlen
wird planmäßig am 27. April 2023 veröffentlicht.
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