Donnerstag, 6. April 2023

HolidayCheck Group AG: Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der HolidayCheck Group AG und der Burda Digital SE

München, 5. April 2023

Der Vorstand der HolidayCheck Group AG (ʺHCG AGʺ) hat sich heute mit den geschäftsführenden Direktoren und dem Verwaltungsrat der Burda Digital SE (ʺBD SEʺ) über den Abschluss eines Beherrschungsvertrages gemäß §§ 291 ff AktG zwischen der BD SE als herrschendem Unternehmen und der HCG AG als beherrschtem Unternehmen geeinigt.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der HCG AG sowie die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat der BD SE haben am heutigen Tag die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Die Verwaltung der HCG AG wird den Beherrschungsvertrag der ordentlichen Hauptversammlung der HCG AG am 24.05.2023 zur Beschlussfassung über die Zustimmung vorlegen. Die Zustimmung der Hauptversammlung der HCG AG ist – wie die Zustimmung der Hauptversammlung der BD SE – Voraussetzung für das Wirksamwerden des Beherrschungsvertrages.

Der Beherrschungsvertrag sieht vor, dass die außenstehenden Aktionäre der HCG AG für die Dauer des Beherrschungsvertrages eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,21 brutto je Aktie an der HCG AG (ʺHCG-Aktieʺ), abzüglich ggf. anfallender Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach den jeweils geltenden Steuersätzen gewährt wird. Überdies soll den außenstehenden Aktionären der HCG AG ein Angebot zum Erwerb der jeweils von ihnen gehaltenen HCG-Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 3,21 je HCG-Aktie gemacht werden.

Ausgleichszahlung und Abfindungsangebot wurden jeweils nach Maßgabe der rechtlichen Anforderungen auf Grundlage einer Unternehmensbewertung der HCG AG ermittelt und festgelegt.

HolidayCheck Group AG
Der Vorstand 

______________

Anmerkung der Redaktion:

Im Rahmen des 2021 abgegebenen Delisting-Erwerbsangebots hatte Burda EUR 2,70 je Aktie der HolidayCheck Group AG (ehemals Tomorrow Focus AG) geboten, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/10/delisting-erwerbsangebot-fur-aktien.html

Die Angemessenheit von Barabfindung und Ausgleich wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen