Freitag, 31. März 2023

Übernahmeangebot für Aktien der Klöckner & Co SE: Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

Klöckner & Co SE
Duisburg

Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Aktien der Klöckner & Co SE:
Stückaktien (Namensaktien) der Klöckner & Co SE: ISIN DE000KC01000
Zum Verkauf Eingereichte Stückaktien (Namensaktien) der Klöckner & Co SE: ISIN DE000KC01V16
Neue Stückaktien (Namensaktien) der Klöckner & Co SE: ISIN DE000KC01W15
Zum Verkauf Eingereichte Neue Stückaktien (Namensaktien) der Klöckner & Co SE: ISIN DE000KC01VN7
 
Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Klöckner & Co SE, Duisburg, zu dem am 27. März 2023 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) der SWOCTEM GmbH, Haiger, an die Aktionäre der Klöckner & Co SE wird seit dem 31. März 2023 bei Klöckner & Co SE, Investor Relations, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Bestellung auch möglich unter Tel: +49 203-307-2290 oder per E-Mail an ir@kloeckner.com jeweils unter Angabe einer Postadresse für den Postversand).
 
Darüber hinaus ist die Stellungnahme im Internet unter https://www.kloeckner.com/de/investoren/freiwilliges-oeffentliches-uebernahmeangebot-durch-die-swoctem-gmbh.html in deutscher Sprache und unter https://www.kloeckner.com/en/investors/voluntary-public-takeover-offer-by-swoctem-gmbh.html in unverbindlicher englischer Übersetzung bekanntgegeben. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.
 
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet am: 31.03.2023. 
 
Duisburg, den 31. März 2023
 
Klöckner & Co SE
Der Vorstand | Der Aufsichtsrat
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 31. März 2023 

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Anmerkung der Redaktion:

Laut der Angebotsunterlage sind keine Strukturmaßnahmen und auch kein Delisting geplant. Hierzu heißt es auf S. 36 der Angebotsunterlage:

"Die Bieterin erwartet nicht, dass durch den Vollzug des Angebots der Streubesitz der Klöckner-Aktien stark verringert wird oder dass sie nach Vollzug des Angebots eine (qualifizierte) Mehrheit der Stimmrechte an Klöckner halten wird.

Die Bieterin hat daher keine Absichten, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen oder einen Squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG oder §§ 39a ff. WpÜG durchzuführen. Die Bieterin beabsichtigt darüber hinaus auch nicht, einen Widerruf der Zulassung der Klöckner-Aktien zum Handel im regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) in Übereinstimmung mit den Regelungen des WpÜG und dem Börsengesetz (Delisting) zu veranlassen oder zu beantragen."

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