Dienstag, 7. März 2023

Spruchverfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (vormals Deutsche Industrie REIT-AG) auf die CTP N.V.

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (DIG) mit Sitz in Rostock (ISIN DE000A2G9LL1) auf die CTP N.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (ISIN XS2238342484) hat das LG Rostock die eingegangenen Spruchanträge mit Beschluss vom 6. März 2023 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 66/22 führt.

Nach Maßgabe des Verschmelzungsplans erhielten die bisherigen Aktionäre der DIG auf Basis des festgelegten Umtauschverhältnisses von 4 : 5 für jede von ihnen gehaltene Aktie der DIG insgesamt 1,25 Aktien der CTP.
 
LG Rostock, Az. 5 HK O 66/22
Jaeckel, U. . /. CTP N.V.
14 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

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