Freitag, 10. Februar 2023

va-Q-tec AG: Frist zur Annahme des Übernahmeangebots von EQT Private Equity für va-Q-tec endet am 16. Februar 2023

Corporate News

- Erreichen der Mindestannahmequote von 62,5% - neben dem Eintritt weiterer Vollzugsbedingungen - Voraussetzung für Erhalt der attraktiven Prämie von 98% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs zum 9. Dezember 2022

- Vorstand und Aufsichtsrat der va-Q-tec AG empfehlen Aktionären die Annahme des Übernahmeangebots von EQT Private Equity

- Bieterin beabsichtigt ein Delisting von va-Q-tec nach Vollzug des Übernahmeangebots zu veranlassen

- Mit EQT gewinnt va-Q-tec einen finanzstarken, unternehmerischen Partner, der die langfristige Unternehmensentwicklung unterstützt


Würzburg, 10. Februar 2023 Die va-Q-tec AG ("va-Q-tec"), Pionier hocheffizienter Produkte und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation (sog. Super-Wärmedämmung) und der temperaturgeführten Lieferketten (sog. TempChain-Logistik), macht seine Aktionäre auf das anstehende Fristende zur Annahme des Übernahmeangebots von EQT Private Equity für die va-Q-tec-Aktien aufmerksam.

Die Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH ("Bieterin"), eine von EQT Private Equity kontrollierte Holdinggesellschaft, zum Angebotspreis von 26,00 Euro je Aktie endet voraussichtlich am 16. Februar 2023, 24:00 Uhr (MEZ). Im Falle des Erreichens der Mindestannahmeschwelle von 62,5% bietet das Angebot für die va-Q-tec-Aktionäre die Möglichkeit, von einer attraktiven Prämie von 98% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der va-Q-tec-Aktie der vergangenen drei Monate bis zum 9. Dezember 2022 zu profitieren [1]. Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt die Bieterin unter anderem ein Delisting von va-Q-tec zu veranlassen. Im Zuge der erfolgreichen Übernahme gewinnt va-Q-tec mit EQT einen das weitere Wachstum fördernden sowie finanzstarken und unternehmerisch agierenden Partner, der die langfristige Unternehmensentwicklung unterstützt.

Vorstand und Aufsichtsrat von va-Q-tec unterstützen das Übernahmeangebot

Wie in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 25. Januar 2023 bekannt gegeben, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht, dass das Angebot den Interessen und Zielsetzungen von va-Q-tec, den Aktionären von va-Q-tec wie auch den Arbeitnehmern innerhalb der va-Q-tec-Gruppe in besonderem Maße gerecht wird. Daher empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat - ausweislich der gemeinsamen begründeten Stellungnahme - den Aktionären von va-Q-tec das Angebot anzunehmen.

Informationen zur Annahme des Angebots

Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: http://www.offer-eqt.com. Auf dieser Webseite finden Aktionäre auch eine Telefonnummer, an die sie sich für Nachfragen wenden können. Um ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen, sollten sich die Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden. Wichtig ist dabei die Frist der jeweiligen Bank im Blick zu behalten, die von der offiziellen Annahmefrist abweichen kann.

Wichtiger Hinweis

Diese Pressemitteilung stellt keine Stellungnahme oder Ergänzung der Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem Angebot dar. Alleinverbindlich für das Angebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.

[1] Dem Tag, an dem die Ad-hoc-Mitteilung zum voraussichtlich kurzfristigen Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung veröffentlicht wurde.

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