Donnerstag, 16. Februar 2023

Übernahmeangebot für Aktien der Vantage Towers AG: Eintritt einer Vollzugsbedingung

Oak Holdings GmbH
Düsseldorf

Bekanntmachung über den Eintritt einer Vollzugsbedingung

Die Oak Holdings GmbH, Düsseldorf, Deutschland, (die „Bieterin“) hat am 13. Dezember 2022 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Vantage Towers AG, Düsseldorf, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Vantage Towers AG (ISIN DE000A3H3LL2) („Vantage Towers-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 32,00 je Aktie der Vantage Towers AG veröffentlicht (das „Übernahmeangebot“). Die weitere Annahmefrist des Übernahmeangebots endete am 27. Januar 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland); das Übernahmeangebot kann nicht mehr angenommen werden.

Gemäß Ziffer 13.1 der Angebotsunterlage werden das Übernahmeangebot und die in Folge der Annahme des Übernahmeangebots zustande gekommenen Verträge mit den Aktionären der Vantage Towers AG nur vollzogen, wenn die Bieterin bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist (und vor Nichteintritt der jeweiligen Vollzugsbedingung) wirksam auf den Eintritt der dort bezeichneten Vollzugsbedingungen verzichtet hat oder die Vollzugsbedingungen innerhalb der dort angegebenen Fristen eingetreten sind.

Das tschechische Ministerium für Industrie und Handel (Ministerstvo průmyslu a obchodu) hat die Unbedenklichkeitserklärung erteilt. Die in Ziffer 13.1.2 („Außenwirtschaftsrechtliche Genehmigungen“) Aufzählungszeichen (vi) der Angebotsunterlage beschriebene Vollzugsbedingung ist somit eingetreten.

Das Übernahmeangebot steht damit noch unter dem Vorbehalt des Eintritts der Vollzugsbedingungen unter Ziffer 13.1.1 („Fusionskontrollrechtliche Genehmigungen“) Aufzählungszeichen (i), (ii), (iv) und (v) sowie Ziffer 13.1.2 („Außenwirtschaftsrechtliche Genehmigungen“) Aufzählungszeichen (ii) bis (iv) und (vii) der Angebotsunterlage.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Vantage Towers AG. Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot der Oak Holdings GmbH an die Aktionäre der Vantage Towers AG betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage dargelegt. Investoren und Aktionären der Vantage Towers AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet am: 16.02.2023. 

Düsseldorf, den 16. Februar 2023

Oak Holdings GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Februar 2023

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