Donnerstag, 9. Februar 2023

Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss der GORE German Office Real Estate AG

GORE German Office Real Estate AG
Frankfurt am Main

ISIN DE000A0Z26C8
WKN A0Z26C

Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass zwei Aktionäre Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) und Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen den von der Hauptversammlung vom 7. Dezember 2022 gefassten Beschluss zu dem Tagesordnungspunkt 8 „Beschlussfassung über die Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sachkapitalerhöhung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2022 zum einzigen Tagesordnungspunkt“ erhoben haben. Die Klage der beiden Aktionäre ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 1/23 rechtshängig. 

Frankfurt am Main, im Februar 2023

GORE German Office Real Estate AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 3. Februar 2023

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