Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)
Die VIB Vermögen AG ("VIB"), Neuburg/Donau (ISIN: DE000A2YPDD0), legt einen
offenen Immobilienspezialfonds VIB Retail Balance I ("Fonds") mit einem
Volumen von EUR 350 Mio. und dem Investitionsfokus auf
Lebensmittel-Einzelhandelsimmobilien und Fachmarktzentren auf und hat heute
den Verkauf von sieben Gewerbeimmobilien aus dem Bestandsportfolio der VIB
an den Fonds beschlossen. Weitere 24 Gewerbeimmobilien sollen aus dem
Bestandsportfolio ihrer Tochtergesellschaft BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien Aktiengesellschaft ("BBI") an den Fonds verkauft werden.
Das gesamte Eigenkapital des Fonds beträgt EUR 202 Mio. 49% des Eigenkapitals des Fonds werden zunächst von der VIB selbst bereitgestellt. Die Verwaltung des Sondervermögens erfolgt durch die IntReal Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH. Die Laufzeit des Fonds beträgt voraussichtlich 10 Jahre, die angestrebte Ausschüttungsrendite 4,9 % p.a. Das Immobilienportfolio, das die VIB zusammen mit der BBI an den Fonds verkaufen wird, besteht aus Nahversorgungszentren, Supermärkten sowie Fachmärkten in neun Bundesländern.
Der Kaufpreis für die sieben Gewerbeimmobilien der VIB wird sich auf rd. EUR 119 Mio. und der Kaufpreis für die 24 Gewerbeimmobilien aus dem Bestand der BBI auf rd. EUR 189 Mio. belaufen. Die Gesamttransaktion führt zu einem Abgang annualisierter Netto-Mieterträge von rd. EUR 18 Mio. aus der (Konzern-)Gewinn- und Verlustrechnung des VIB Vermögen AG Konzerns ("VIB Konzern"); dem steht ein erwarteter Ertrag des VIB Konzerns aus der Transaktion i.H.v. ca. EUR 65,6 Mio. gegenüber, wovon rund EUR 3 Mio. noch in diesem Jahr und der Rest 2023 vereinnahmt werden. Der VIB Konzern wird das Immobilienmanagement übernehmen und damit laufende Managementgebühren i.H.v. voraussichtlich EUR 1,2 Mio. pro Jahr generieren. Mit dem Verkauf der Immobilien durch den VIB Konzern wird das Bestandsportfolio des VIB Konzerns auf die Asset-Klasse Logistik und Light-Industrie fokussiert.
Der Kaufvertrag über den Verkauf des Immobilienportfolios soll kurzfristig
notariell beurkundet werden. Der Vollzug des Kaufvertrages steht unter der
aufschiebenden Bedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe.
Der Vorstand der VIB Vermögen AG
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen