Donnerstag, 8. Dezember 2022

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Verallia Deutschland AG

Verallia Packaging S.A.S.
Courbevoie, Frankreich

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Verallia Deutschland AG, Bad Wurzach

– ISIN DE0006851603 / WKN 685 160 –

Die ordentliche Hauptversammlung der Verallia Deutschland AG, Bad Wurzach, vom 24. August 2022 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Verallia Packaging S.A.S., Courbevoie, Frankreich, die mittelbar über 95 % der Aktien an der Verallia Deutschland AG hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 5. Dezember 2022 in das Handelsregister der Verallia Deutschland AG beim Amtsgericht Ulm (HRB 610192) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Verallia Deutschland AG auf die Verallia Packaging S.A.S. übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Verallia Packaging S.A.S. zu zahlende Barabfindung i. H. von € 620,06 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Verallia Deutschland AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Stuttgart zum sachverständigen Prüfer bestellte IVA VALUATION & ADVISORY AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am Sitz der Verallia Deutschland AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Verallia Deutschland AG gilt gemäß § 10 Abs. 1 HGB als am 5. Dezember 2022 bekannt gemacht.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main,

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (zzgl. Zinsen) je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Verallia Deutschland AG an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Verallia Deutschland AG provisions- und spesenfrei sein. 

Courbevoie, Frankreich, im Dezember 2022

Verallia Packaging S.A.S.
Der Président

Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Dezember 2022

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären für den Squeeze-out angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

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