Freitag, 7. Oktober 2022

SLM-Aktionäre können ihre Aktien ab heute andienen - Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots von Nikon für SLM beginnt

Pressemitteilung von Nikon vom 30. September 2022  

- Angebotsunterlage wurde heute nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht 

- Annahmefrist läuft von heute bis zum 1. November 2022 

- Barangebot von 20,00 Euro je SLM-Aktie entspricht einer Prämie von 83,7% gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen XETRA-Kurs der SLM-Aktie in den letzten drei Monaten vor und einschließlich dem 1. September 2022 

- Nikon hat sich bereits 61,1% des gesamten Aktienkapitals von SLM auf vollständig verwässerter Basis gesichert 

- Vorstand und Aufsichtsrat von SLM begrüßen und unterstützen die geplante Transaktion  

Tokio, Japan, 30. September 2022 – Die Nikon Corporation („Nikon“) gibt bekannt, dass ihre direkte Tochtergesellschaft Nikon AM. AG (die „Bieterin“) heute die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) für die Aktien (ISIN: DE00A111338 und ISIN DE000A289BJ8) der SLM Solutions AG („SLM“) veröffentlicht hat, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. 

Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 1. November 2022 um Mitternacht (CEST). In diesem Zeitraum können Aktionäre von SLM das Übernahmeangebot annehmen und ihre Aktien zu einem Preis von EUR 20,00 in bar pro Aktie andienen. Der Preis entspricht einer Prämie von 83,7 % auf den volumengewichteten durchschnittlichen XETRA-Kurs der SLM-Aktie in den letzten drei Monaten vor und bis einschließlich 1. September 2022.  

Nikon hat sich bereits 61,1 % des gesamten Aktienkapitals von SLM gesichert, unter Berücksichtigung derjenigen Aktien, die aus der Wandlung aller von SLM ausgegebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen entstehen können. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von SLM begrüßen und unterstützen das Übernahmeangebot und das Investment von Nikon. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen der Vorstand und der Aufsichtsrat, den Aktionären von SLM die Annahme des Übernahmeangebots zu empfehlen. Zudem haben sie sich verpflichtet, das Übernahmeangebot für die von ihnen gehaltenen Aktien anzunehmen.   

Der Vollzug ist abhängig von der Erteilung investitionskontrollrechtlicher Freigaben, keiner Insolvenz von SLM und keiner Durchführung von Kapitalmaßnahmen außer in bestimmten Ausnahmefällen. Das Übernahmeangebot ist an keine Mindestannahmeschwelle gebunden.   

In der am 2. September 2022 von Nikon und SLM unterzeichneten Investitionsvereinbarung hat sich Nikon rechtsverbindlich verpflichtet, für mindestens drei Jahre keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt Nikon – soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist und die Marktbedingungen es zulassen – ein Delisting von SLM zu prüfen.  

Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung von der BaFin gestattet wurde, dargelegten Bedingungen und Konditionen.   

Darüber hinaus hat die Bieterin heute die Angebotsunterlage für das parallele freiwillige öffentliche Erwerbsangebot zum Erwerb bestimmter von SLM begebener Wandelschuldverschreibungen (das „Anleiheangebot“) veröffentlicht, in dem die Bedingungen für das Anleiheangebot dargelegt sind. Weder das Anleiheangebot noch die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Anleiheangebot bedürfen der Genehmigung durch die BaFin und wurden von der BaFin nicht geprüft oder genehmigt.  

Die Angebotsunterlagen (inklusive unverbindlicher englischer Übersetzungen) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot sowie zum Anleiheangebot werden auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt: www.dm-offer.com. Details dazu, wie das Übernahmeangebot und das Anleiheangebot angenommen werden können, sind in den jeweiligen Angebotsunterlagen beschrieben.  

Für die Andienung von Aktien und/oder Wandelschuldverschreibungen sollten sich die Aktionäre von SLM und/oder Inhaber von Wandelschuldverschreibungen von SLM direkt an ihre jeweilige Depotbank wenden. 

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