Montag, 31. Oktober 2022

Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der AGROB Immobilien AG durch Anfechtungsklage verzögert

AGROB Immobilien AG
Ismaning
ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
ISIN DE0005019038 (WKN 501903)

Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG gibt der Vorstand der AGROB Immobilien AG Folgendes bekannt:

Ein Aktionär hat Nichtigkeitsklage, hilfsweise Anfechtungsklage, gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der AGROB Immobilien AG vom 30. August 2022 zum einzigen Tagesordnungspunkt (Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH) erhoben.

Die Anfechtungsklage ist beim Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 11697/22 rechtshängig. 

Ismaning, im Oktober 2022

AGROB Immobilien AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 31. Oktober 2022

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