Freitag, 21. Oktober 2022

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung: Festlegung des Angebotspreises für das Delisting-Rückerwerbsangebot

Frankfurt am Main, den 20. Oktober 2022 15:20 (CET)

NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER AD-HOC MITTEILUNG. 

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR 

Vorstand und Aufsichtsrat der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung (die "Gesellschaft") haben heute beschlossen, den Angebotspreis für den Rückerwerb eigener Aktien im Rahmen des am 13. Oktober 2022 ad hoc und gemäß § 10 WpÜG gemeldeten öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebotes der Gesellschaft auf EUR 2,17 je Aktie der Gesellschaft (der "Angebotspreis") festzulegen. 

Der Angebotspreis entspricht damit dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG, wie er von der BaFin festgestellt und der Gesellschaft heute mitgeteilt wurde. 

Entgegen der ursprünglich von der Gesellschaft aufgrund der ihr vorliegenden abweichenden Daten kommunizierten Einschätzung hat die BaFin festgestellt, dass die Voraussetzungen von § 39 Abs. 3 Satz 4 BörsG nicht vorliegen und damit die Gegenleistung in dem Angebot nicht dem durch eine Bewertung der Gesellschaft ermittelten Wert des Unternehmens der Gesellschaft zu entsprechen hat. 

Wichtige Hinweise 

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Delisting-Rückerwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden, nachdem deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet worden ist. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. 

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und des Börsengesetzes durchgeführt. Das Angebot soll nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. (...) 

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Gesellschaft oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Angebots unmittelbar oder mittelbar Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. 

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung 
Der Vorstand

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