Dienstag, 30. August 2022

IVA: S IMMO AG außerordentliche Hauptversammlung - Streubesitz verpflichtet

IVA-News Nr. 09 / August 2022

Außerordentliche Hauptversammlung der S IMMO AG am 06. September 2022 - Persönliche Stellungnahme von Florian Beckermann


Die neue Hauptaktionärin der S IMMO AG, die CPI Property Group S.A. des tschechischen Immobilien-Milliardärs Radovan Vitek, hat am 8. August 2022 ein Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gestellt, um den Aufsichtsrat umzugestalten. Zu diesem Zeitpunkt hielt die CPI eine Beteiligung von 42,55 % am Grundkapital.

In diesem Zusammenhang wurde mir ein „freiwilliger“ Rücktritt als Aufsichtsrat nahegelegt, was von mir abgelehnt wurde. Als Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft bin ich den Interessen des Unternehmens und insbesondere dem Aktiengesetz verpflichtet, meine Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei wahrzunehmen.

Ein Rücktritt auf Zuruf stellt für mich als Aufsichtsrat, der sich insbesondere dem Streubesitz verpflichtet fühlt, eine inakzeptable Unkultur dar. Am heimischen Börsenplatz mangelt es ohnedies an Minderheitsvertretern in Aufsichtsräten.

Am 16. August 2022 wurde das Ergebnis des mit 12. August 2022 abgelaufenen Pflichtangebotes der neuen Hauptaktionärin veröffentlicht. Zusammen mit den Aktien, die über die IMMOFINANZ AG gehalten werden, hält CPI eine Beteiligung von 79,2 % an der S IMMO. Sohin verbleibt vor Ende der gesetzlichen Nachfrist am 18. November 2022 ein relevanter Streubesitz der börsennotierten S IMMO. Eine Mehrheit von 75 % in der Hauptversammlung ermöglicht eine Abwahl von Aufsichtsräten.

Bedauerlich und nicht nachvollziehbar ist der Umstand, dass der S IMMO-Vorstand die von der CPI geforderte außerordentliche Hauptversammlung am 6. September 2022 als „virtuelle Hauptversammlung“ einberufen hat.

Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat, beim Vorstand und vor allem bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der S IMMO für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bedanken.

Rückfragehinweis:
IVA Interessenverband für Anleger
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