Hinweisbekanntmachung
gemäß § 14 ÜbG
Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft gibt bekannt, dass die Äußerungen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Flughafen Wien Aktiengesellschaft gemäß § 14 ÜbG und die Beurteilung des Sachverständigen gemäß § 14 Abs. 2 iVm § 13 ÜbG zum freiwilligen öffentlichen Teilangebot (§§ 4 ff Übernahmegesetz) der Airports Group Europe S.à r.l. an die Aktionäre der Flughafen Wien Aktiengesellschaft vom 11. August 2022 ab dem 18. August 2022 am Sitz der Flughafen Wien Aktiengesellschaft, Office Park 1, 1300 Wien Flughafen, Investor Relations, kostenlos aufliegen und auf der Website unter www.viennaairport.com/teilangebot_ifm_2022 abrufbar sind. Zudem liegen die Stellungnahmen bei der Annahme- und Zahlstelle UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien auf und werden auch auf der Website der Übernahmekommission unter www.takeover.at veröffentlicht.
Wien, am 18. August 2022
Der Vorstand
Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft gibt bekannt, dass die Äußerungen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Flughafen Wien Aktiengesellschaft gemäß § 14 ÜbG und die Beurteilung des Sachverständigen gemäß § 14 Abs. 2 iVm § 13 ÜbG zum freiwilligen öffentlichen Teilangebot (§§ 4 ff Übernahmegesetz) der Airports Group Europe S.à r.l. an die Aktionäre der Flughafen Wien Aktiengesellschaft vom 11. August 2022 ab dem 18. August 2022 am Sitz der Flughafen Wien Aktiengesellschaft, Office Park 1, 1300 Wien Flughafen, Investor Relations, kostenlos aufliegen und auf der Website unter www.viennaairport.com/teilangebot_ifm_2022 abrufbar sind. Zudem liegen die Stellungnahmen bei der Annahme- und Zahlstelle UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien auf und werden auch auf der Website der Übernahmekommission unter www.takeover.at veröffentlicht.
Wien, am 18. August 2022
Der Vorstand
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen