Mittwoch, 10. August 2022

alstria office REIT-AG: ao. Hauptversammlung am 31. August 2022 soll Sonderausschüttung von mehr als EUR 500 Mio. beschließen

Vorschlag des Vorstands der alstria office REIT-AG zur Änderung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juni 2022 über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 zur Ausschüttung einer weiteren Dividende 

Der Vorstand schlägt vor, den Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom10. Juni 2022 wie folgt zu ändern: 

Von dem gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juni 2022 auf neue Rechnung vorgetragenen Betrag in Höhe von EUR 1.052.878.680,12 soll ein Betrag in Höhe von EUR 500.272.721,57 zur Ausschüttung einer weiteren Dividende für das Geschäftsjahr 2021 an die Aktionäre verwendet werden. Damit ergibt sich eine weitere Dividende in Höhe von EUR 2,81 je dividendenberechtigter Stückaktie und die nachfolgende Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021: 

in EUR 

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 j e dividendenberechtigter Stückaktie, wie in der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juni 2022 beschlossen     7.121.319,88 

Ausschüttung einer weiteren Dividende von EUR 2,81 j e dividendenberechtigter Stückaktie      500.272.721,57 

Ausschüttung insgesamt 507.394.041,45 

Einstellung in Gewinnrücklagen 0,00 

Gewinnvortrag 552.605.958,55 

Bilanzgewinn 1.060.000.000,00 

Der Vorschlag berücksichtigt die 178.032.997 zum Zeitpunkt des Vorschlags existierenden dividendenberechtigten Stückaktien der Gesellschaft. Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über Tagesordnungspunkt 1 verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine weitere Dividende von EUR 2,81 je dividendenberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2021 sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme hinsichtlich der weiteren Dividende und der gesamten Ausschüttung sowie für den Gewinnvortrag vorsieht. 

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die weitere Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am 05. September 2022.

Hamburg, 15. Juli 2022 

Der Vorstand

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen