Montag, 25. Juli 2022

Abwicklungshinweise bezüglich des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der GARANT Schuh + Mode AKTIENGESELLSCHAFT

ANWR GARANT International GmbH
Düsseldorf
(vormals ANWR GARANT International AG)

Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT Schuh + Mode AKTIENGESELLSCHAFT mit ergänzenden Hinweisen zu den Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten
ISIN DE0005853006 / WKN 585 300
ISIN DE0005853030 / WKN 585 303
ISIN DE000A0SFSD5 / WKN A0S FSD
ISIN DE000A0SFSF0 / WKN A0S FSF

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der GARANT Schuh + Mode Aktiengesellschaft gibt ANWR GARANT International GmbH gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG die beiden rechtskräftigen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Juni 2022 und 7. Juli 2022, Az. I-26 W 13/18, 31 O 5/13, bekannt:

In dem Spruchverfahren
zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung betreffend den
Verschmelzungsvertrag zwischen der ANWR Garant International AG und der
Garant Schuh + Mode AG

hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht van Rossum, den Richter am Oberlandesgericht Tischner und die Richterin am Oberlandesgericht Kampshoff am 27. Juni 2022 beschlossen:

Auf die sofortigen Beschwerden von 58 Antragstellern und Rechtsanwalt F. Künzel, Am Bärenkamp 20 B, 40589 Düsseldorf, als gemeinsamer Vertreter der ausgeschiedenen Aktionäre wird der Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 15.01.2018 - 31 O 5/13 (AktE) - in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 25.05.2018 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die angemessene Barabfindung für die am 27.08.2012 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Garant Schuh + Mode AG auf die Antragsgegnerin wird

auf 13,99 € je Vorzugsaktie VZ 0,01, 36,55 € je Vorzugsaktie VZ 1,41 und
auf 13,94 € je Stammaktie

festgesetzt. Die weitergehenden Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz und für das Beschwerdeverfahren wird auf 176.925 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Zudem hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht van Rossum, den Richter am Oberlandesgericht Tischner und die Richterin am Oberlandesgericht Kampshoff am 7. Juli 2022 beschlossen:

Auf die Gegenvorstellung des gemeinsamen Vertreters vom 04.07.2022 wird der mit Senatsbeschluss vom 27.06.2022 festgesetzte Geschäftswert von 176.925 € abgeändert und auf 200.000 € festgesetzt.

Hinweise zur Abwicklung der sich gemäß vorstehendem Beschluss resultierenden Nachbesserungen für ehemalige Vorzugsaktionäre (ISIN DE000A0SFSD5 und DE00005853030 - die ISIN DE000A0SFSF0erhält keine Nachbesserung)

Nachfolgend werden die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem vorstehenden Beschluss ergebenden Zahlungsansprüche der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der GARANT Schuh + Mode Aktiengesellschaft („die Aktionäre“) bekannt gegeben:

Die Abwicklung der Erhöhung der seinerzeit girosammelverwahrten Vorzugsaktien VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5) sowie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) in Höhe von EUR 0,39 je Vorzugsaktie VZ 0,01 bzw. EUR 2,55 je Vorzugsaktie VZ 1,41 („Nachbesserung“) zuzüglich Zinsen hierauf wird von der

Deutsche Bank AG als Zentralabwicklungsstelle

ausschließlich über das Depotbankensystem durchgeführt. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche nachbesserungsberechtigter Aktionäre auf Vergütung des Nachbesserungsbetrags zuzüglich Zinsen umgehend zu ermitteln.

Die nachbesserungsberechtigten Aktionäre, die nach wie vor bei demselben Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung(en) abgewickelt wurde(n), brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung zuzüglich Zinsen nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

Berechtigte Aktionäre der Gesellschaft, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben oder aus sonstigen Gründen bis zum 30. September 2022 keine Nachbesserung zuzüglich Zinsen erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend mit derjenigen Depotbank in Verbindung zu setzen, über welche seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der Aktionäre der GARANT Schuh + Mode AG auf die ANWR GARANT International AG abgewickelt wurde, um dort ihre Ansprüche geltend zu machen und dieser ihre ggfs. neue Konto-/Depotverbindung mitzuteilen. Gleichzeitig werden die berechtigten Aktionäre gebeten, ihrer aktuellen Depotbank die Berechtigung aus der Nachbesserung zu avisieren.

Die Entgegennahme der Nachbesserungsbeträge zuzüglich Zinsen soll für die Aktionäre provisions- und spesenfrei sein.

Die Nachbesserung auf die ursprünglich erhaltene Barabfindung und die Zinsen auf die Nachbesserung gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung. Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionären der Gesellschaft empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten Aktionäre der Gesellschaft gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. Die Auszahlung der Nachbesserung zuzüglich Zinsen erfolgt über die Depotbanken, die in geeigneter Weise von der zentralen Abwicklungsstelle über das Prozedere informiert werden.

Hinweise zur Abwicklung der aus dem vorstehenden Beschluss resultierenden Nachbesserungen für ehemalige Namens-Stammaktionäre (ISIN DE0005853006)

Die Abwicklung der Nachbesserung für die im Rahmen des obigen Spruchverfahrens nachzahlungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre mit Namens-Stammaktien (ISIN DE0005853006) erfolgt in geeigneter Art und Weise durch die ANWR GARANT International GmbH.

Die nachzahlungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre mit Namens-Stammaktien werden gebeten, sich bezüglich der Entgegennahme der Nachzahlung in Höhe von EUR 0,43 je Stammaktie zzgl. Zinsen schnellstmöglich an die nachstehende Anschrift zu wenden:

ANWR GARANT International GmbH
Abt. Aktionärsverwaltung
Elisabethstraße 70
40217 Düsseldorf 

Düsseldorf, im Juli 2022

ANWR GARANT International GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 25. Juli 2022

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen