Mittwoch, 18. Mai 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Analytik Jena AG ohne Erhöhung abgeschlossen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Analytik Jena AG, Jena, hatte das LG Gera mit einer nur kursorisch begründeten Entscheidung die Spruchanträge zurückgewiesen (Beschluss vom 25. Juni 2018). Die dagegen von mehrere Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG Jena nunmehr mit Beschluss vom 16. Mai 2022 zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung abgeschlossen.
 
Nach Ansicht des OLG kommt es auf den höheren Vorerwerbspreis (EUR 14,- je Aktie) nicht an. Zutreffend sei auf den nach dem Bewertungsstandard IDW S1 ermittelten Ertragswert abgestellt worden. Trotz Auswahl des sachverständigen Prüfers durch die Antragsgegnerin und dessen direkte Bezahlung (ohne Einschaltung des Gerichts) der privat ausgehandelten Vergütung (bis zu EUR 325,-/h) bestünden keine Bedenken gegen dessen Unabhängigkeit.

OLG Jena, Beschluss vom 16.Mai 2022, Az. 2 W 197/19
LG Gera, Beschluss vom 25. Juni 2018, Az. 11 HK O 55/16
Buis, J. u.a. ./. Endress + Hauser (Deutschland) AG + Co. KG
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Oliver Pöschko, SMP Schinogl Müller & Partner GbR, 60486 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Endress + Hauser (Deutschland) AG + Co. KG: Rechtsanwälte Friedrich Graf von Westphalen & Partner, 79098 Freiburg

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