Mittwoch, 20. April 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der WMF AG: Vergleichsweise Anhebung auf EUR 71,- je Vorzugsaktie und EUR 72,- je Stammaktie?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei dem Traditionsunternehmen WMF AG hat das Landgericht Stuttgart nunmehr eine vergleichsweise Anhebung des Barabfindungsbetrags auf EUR 71,- je WMF-Vorzugsaktie und auf EUR 72,- (einen Euro mehr als bisher) je Stammaktie vorgeschlagen und einen von der Antragsgegnerin ausformulierten Entwurf herumgeschickt. Die Beteiligten können bis zum 10. Juni 2022 ihre Zustimmung erklären.

Die früher als Finedining Capital AG firmierende und zur KKR-Gruppe gehörende Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie angeboten, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/bekanntmachung-uber-die-barabfindung.html.

Das Gericht hatte 2017 Zweifel an dem für den Squeeze-out vorgerechneten Unternehmenswert von nur knapp über EUR 800 Mio. geäußert, nachdem WMF von dem Private-Equity-Investor KKR kurze Zeit später für rund EUR 1,6 Mrd. (und damit fast den doppelten Betrag) an das französische Unternehmen SEB verkauft worden war (siehe: http://spruchverfahren.blogspot.de/2017/01/spruchverfahren-wmf-ag-deutliche.html).

LG Stuttgart, Az. 31 O 53/15 KfH SpruchG
Jaeckel, P. u.a. ./. WMF Group GmbH
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Ulrich Wecker, 70182 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, WMF Group GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 80802 München

2 Kommentare:

  1. Wann wird es eine Mitteilung geben, ob das Angebot angenommen wurde?

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  2. Der von der Antragsgegnerin ausgearbeitete Vergleichsvorschlag ist nicht von allen Antragstellern angenommen worden.

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