Mittwoch, 9. März 2022

Squeeze-out bei der Sport1 Medien AG durchgeführt

Highlight Communications AG
Pratteln / Schweiz

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenenMinderheitsaktionäre
der Sport1 Medien AG, Ismaning

ISIN DE0009147207 / WKN 914720

Die ordentliche Hauptversammlung der Sport1 Medien AG vom 14. Dezember 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Highlight Communications AG, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 2. Februar 2022 in das Handelsregister der Sport1 Medien AG beim Amtsgericht München (HRB 148760) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Sport1 Medien AG auf die Highlight Communications AG übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Highlight Communications AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 2,30 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Sport1 Medien AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Amtsgericht München ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Sport1 Medien AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

ODDO BHF Aktiengesellschaft

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und Auszahlung der Barabfindung sollten zwischenzeitlich abgewickelt sein. 

Pratteln, im März 2022

Highlight Communications AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 8. März 2022

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.

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