von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Nürnberg-Fürth hat weitere Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der HumanOptics AG mit Beschluss vom 14. März 2022 zu dem führenden Aktenzeichen 1 HK O 7145/21 verbunden. Gleichzeitig hat es Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt zur gemeinsamen Vertreterin bestellt.
Die Antragsgegnerin kann bis zum 14. Juni 2022 auf die Spruchanträge erwidern. In gleicher Frist kann die gemeinsame Vertreterin Stellung nehmen.
Die Hauptaktionärin und nunmehrige Antragsgegnerin HumanOptics Holding AG hatte die Barabfindung auf lediglich EUR 8,71 je Aktie der HumanOptics AG festgelegt (bei teilweise deutlich höheren Aktienkursen).
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7145/21Rolle u.a. ./. HumanOptics Holding AG
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