Freitag, 25. Februar 2022

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der HORNBACH Baumarkt AG für 12,61 % des Grundkapitals angenommen: Nach Überschreiten der 90 %-Schwelle verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out möglich

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Neustadt, Deutschland 

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) 

NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE 

Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, Neustadt, Deutschland (die „Bieterin“), hat am 14. Januar 2022 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der HORNBACH Baumarkt AG, Bornheim (Pfalz), Deutschland („HORNBACH Baumarkt“), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der HORNBACH Baumarkt (ISIN DE0006084403) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der HORNBACH Baumarkt in Höhe von EUR 3,00 je Aktie (die „HBM-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 47,50 je HBM-Aktie (das „Delisting-Erwerbsangebot“) veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots endete am 22. Februar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). 

1. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 22. Februar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) („Meldestichtag“), ist das Delisting-Erwerbsangebot für 4.011.904 HBM-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 12,61 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der HORNBACH Baumarkt. 

2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 24.848.930 HBM-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 78,12 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der HORNBACH Baumarkt. Die Stimmrechte aus diesen Aktien werden gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 3 WpÜG den Bieter-Mutterunternehmen (wie in Ziffer 5.6 der Angebotsunterlage definiert) zugerechnet. 

3. Zudem hielt die HORNBACH Baumarkt zum Meldestichtag 190 HBM-Aktien als eigene Aktien (das entspricht einem Anteil von ca. 0,0006% des Grundkapitals der HORNBACH Baumarkt), mit denen keine Stimm- und Dividendenrechte verbunden sind. Eine Stimmrechtszurechnung bei der Bieterin und den Bieter-Mutterunternehmen (wie in Ziffer 5.6 der Angebotsunterlage definiert) nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 3 WpÜG findet daher nicht statt. 

4. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen HBM-Aktien oder Instrumente betreffend HBM-Aktien im Sinne der §§ 38, 39 WpHG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus HBM-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet. 

5. Die Gesamtzahl der HBM-Aktien, für die das Delisting-Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der oben in Ziffer 2 aufgeführten, von der Bieterin unmittelbar gehaltenen HBM-Aktien, beläuft sich zum Meldestichtag auf 28.860.834 HBM-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 90,74% des Grundkapitals und der Stimmrechte der HORNBACH Baumarkt. 

Unter Zusammenrechnung der oben in Ziffer 5 angegebenen Aktienzahl und der von der Bieterin am 24. Februar 2022 außerhalb des Angebotsverfahrens börslich erworbenen und noch auf die Bieterin zu übertragenden 37.927 HBM-Aktien, wie von der Bieterin heute gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG gesondert bekanntgemacht, ergibt sich eine Gesamtzahl von 28.898.761 HBM-Aktien (entsprechend einem Anteil von ca. 90,86 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der HORNBACH Baumarkt), für die das Delisting-Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, die von der Bieterin am Meldestichtag unmittelbar gehalten wurden oder die der Bieterin aufgrund des börslichen Erwerbs von HBM-Aktien am 24. Februar 2022 voraussichtlich am 28. Februar 2022 übertragen werden. 

Die Zahlung des Angebotspreises, wie in Ziffer 15.5 der Angebotsunterlage näher beschrieben, erfolgt voraussichtlich am 2. März 2022. 

Neustadt, 25. Februar 2022 

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA 

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Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG. (...)

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