Donnerstag, 9. Dezember 2021

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der C-QUADRAT Investment AG: Gremium wird Sache an das Handelsgericht Wien zurückgeben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem am 17. August 2018 beschlossenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei dem Vermögensverwalter C-QUADRAT Investment AG, Wien, wurde bei der Verhandlung vor dem Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses am 29. September 2021 ein Vergleich besprochen. Trotz Bemühungen der gemeinsamen Vertreterin konnte ein für alle Parteien bindender Vergleichsabschluss nicht erreicht werden.

Die Antragsgegnerin hat daraufhin einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens (vor dem Handelsgericht) gestellt. Das Gremium hat angekündigt, dem Gericht innerhalb von drei Monaten gemäß § 225g Abs 6 Satz 3 AktG einen Bericht unter Anschluss des vom Gremium eingeholten Gutachtens zu übermitteln.   

Der vom Gremium bei seiner Sitzung am 10. März 2021 als Gutachter bestellte WP/StB Mag. Dr. Gottwald Kranebitter (c/o Grant Thornton Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) hatte - wie berichtet - unter dem Datum 16. Juli 2021 sein Gutachten vorgelegt. Er kommt darin auf einen Wert je C-QUADRAT-Aktie von EUR 60,20 (nur geringfügig über der angebotenen Barabfindung). 

Gremium, Az. Gr 7/19
FN 55148 a
HG Wien, Az. 75 Fr 17733/18 i-5
Walle u.a. ./. CUBIC (LONDON) LIMITED
42 Überprüfungsanträge
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Schönherr Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien

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