Freitag, 12. November 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Sachsenmilch AG

Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s.
Luxembourg, Luxembourg

Bekanntmachungüber die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Sachsenmilch AG
Leppersdorf
– ISIN DE000A0DRXC4 / WKN A0D RXC –

Die ordentliche Hauptversammlung der Sachsenmilch Aktiengesellschaft („Sachsenmilch“) vom 9. September 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s, Luxembourg, die unmittelbar und mittelbar über 95% der Aktien der Sachsenmilch hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 4. November 2021 in das Handelsregister der Sachsenmilch beim Amtsgericht Dresden (HRB 3102) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Sachsenmilch auf die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s zu zahlende Barabfindung i.H. von € 6.949,47 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Sachsenmilch. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Leipzig ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Sachsenmilch an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Deutsche Bank AG

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (zzgl. etwaiger Zinsen) an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Sachsenmilch erfolgt unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Sachsenmilch Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Sachsenmilch provisions- und spesenfrei sein. 

Luxembourg, im November 2021

Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s.,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die Unternehmensgruppe Theo Müller S.à r.l.
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 10. November 2021

____________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen