Freitag, 1. Oktober 2021

Übernahmeangebot für Stamm- und Vorzugsaktien der AGROB Immobilien AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHTZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

RFR InvestCo 1 S.à r.l.
37A, Avenue John F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
eingetragen im luxemburgischen Handelsregister unter B257215

Zielgesellschaft:

AGROB Immobilien AG 
Münchener Straße 101 
85737 Ismaning 
Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 41185 
ISIN: DE0005019004 (Stammaktien) WKN: 501900 (Stammaktien) 
ISIN: DE0005019038 (Vorzugsaktien) WKN: 501903 (Vorzugsaktien)

Angaben der Bieterin:

Die RFR InvestCo 1 S.à r.l. (die "Bieterin") mit Sitz in Luxemburg hat heute entschieden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der AGROB Immobilien AG mit Sitz in Ismaning, Deutschland (nachfolgend auch die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der AGROB Immobilien AG in Höhe von EUR 3,00 (ISIN DE0005019004) (die "AGROB-Stammaktien") und sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie (ISIN DE0005019038) (die "AGROB-Vorzugsaktien") abzugeben (das "Übernahmeangebot").

Für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Stammaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 40,05 in bar und und für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Vorzugsaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 36,44 in bar als Gegenleistung anbieten.

Das Übernahmeangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des Übernahmeangebots werden im Internet unter https://www.rfr-offer.de veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die RFR InvestCo 1 S.à r.l. hat heute einen Aktienkaufvertrag mit der Ersa IV S.à r.l. Luxemburg und der Ersa V S.à r.l., geschlossen, unter dem sie insgesamt 1.894.517 AGROB-Stammaktien (entspricht ca. 81,87% der AGROB-Stammaktien) zu einem Preis von EUR 40,05 je AGROB-Stammaktie und 390.449 AGROB-Vorzugsaktien (entspricht ca. 24,67% der AGROB-Vorzugsaktien) zu einem Preis von EUR 36,44 je AGROB-Vorzugsaktie erwerben wird. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags erfolgt voraussichtlich Ende Oktober.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der AGROB Immobilien AG. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der AGROB Immobilien AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

Luxemburg, den 30. September 2021

RFR InvestCo 1 S.à r.l.

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