Dienstag, 3. August 2021

Vonovia SE: Vereinbarung mit Deutsche Wohnen SE über Abgabe eines erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zu EUR 53 je Aktie geschlossen vorbehaltlich BaFin-Zustimmung

NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODERWEITERGABE INNERHALB, IN ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch

Bochum, 1. August 2021

Die Vonovia SE hat sich am 1. August 2021 mit der Deutsche Wohnen in einer auf dem bisherigen Business Combination Agreement aufsetzenden Vereinbarung darauf geeinigt, den Aktionären der Deutsche Wohnen SE erneut ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Deutsche Wohnen SE mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Deutsche Wohnen SE von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000A0HN5C6) (Deutsche Wohnen-Aktien) gegen Zahlung einer erhöhten Geldleistung in Höhe von EUR 53 je Deutsche Wohnen-Aktie in bar zu machen, sofern und sobald dies unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist.

Ein erneutes öffentliches Übernahmeangebot sowie die Veröffentlichung einer Entscheidung zur Abgabe eines solchen Angebots durch die Bieterin ist vor Ablauf eines Jahres nach Ende der Annahmefrist des ersten Übernahmeangebots nur mit Zustimmung der Zielgesellschaft und Befreiung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von dieser Sperrfrist zulässig. Die Deutsche Wohnen SE hat diese Zustimmung im Rahmen des neuen Business Combination Agreement erklärt und Vonovia wird nunmehr unverzüglich einen Antrag auf Erteilung der Befreiung durch die BaFin stellen. Die Entscheidung, ob die Sperrfrist aufgehoben wird, liegt im Ermessen der BaFin und wird im Laufe der kommenden Woche erwartet.

Die Parteien haben vereinbart, dass das neue Übernahmeangebot eine Mindestannahmeschwelle von 50 % vorsehen und im Übrigen im Wesentlichen dieselben Bedingungen haben soll, wie das Übernahmeangebot vom 23. Juni 2021.

Zusammen mit Kaufverträgen über Deutsche Wohnen Aktien, die zeitnah vollzogen werden sollen (einschließlich des bereits vereinbarten Erwerbs von 3,53 % eigener Aktien von der Deutsche Wohnen), hält Vonovia bereits 29,99 % an der Deutsche Wohnen.

Vonovia und Deutsche Wohnen haben im Business Combination Agreement vereinbart, bei Erfolg des Übernahmeangebots für drei Jahre keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Deutsche Wohnen SE ('Deutsche Wohnen"). Auch ist eine endgültige Entscheidung zur Abgabe eines Angebots an die Aktionäre der Deutsche Wohnen abhängig von der Erteilung der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hierzu. Sofern Vonovia SE ein Übernahmeangebot durchführt, würden die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Die Vonovia SE behält sich vor, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Die Aktien der Vonovia SE wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der Vonovia SE, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Aktien der Vonovia SE gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in den USA statt.

Falls ein Übernahmeangebot gemacht werden sollte, können die Vonovia SE oder für sie tätige Broker soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Deutsche Wohnen-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Deutsche Wohnen-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'erwarten", 'glauben", 'schätzen", 'beabsichtigen", 'anstreben", 'davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)

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