NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODERWEITERGABE INNERHALB, IN ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE
GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 Abs. 1 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch
Bochum, 1. August 2021
Die Vonovia SE hat sich am 1. August 2021 mit der Deutsche Wohnen in einer
auf dem bisherigen Business Combination Agreement aufsetzenden Vereinbarung
darauf geeinigt, den Aktionären der Deutsche Wohnen SE erneut ein
freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb ihrer auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Deutsche Wohnen SE mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital der Deutsche Wohnen SE von EUR 1,00 je Aktie (ISIN:
DE000A0HN5C6) (Deutsche Wohnen-Aktien) gegen Zahlung einer erhöhten
Geldleistung in Höhe von EUR 53 je Deutsche Wohnen-Aktie in bar zu machen,
sofern und sobald dies unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist.
Ein erneutes öffentliches Übernahmeangebot sowie die Veröffentlichung einer
Entscheidung zur Abgabe eines solchen Angebots durch die Bieterin ist vor
Ablauf eines Jahres nach Ende der Annahmefrist des ersten Übernahmeangebots
nur mit Zustimmung der Zielgesellschaft und Befreiung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von dieser Sperrfrist zulässig. Die
Deutsche Wohnen SE hat diese Zustimmung im Rahmen des neuen Business
Combination Agreement erklärt und Vonovia wird nunmehr unverzüglich einen
Antrag auf Erteilung der Befreiung durch die BaFin stellen. Die
Entscheidung, ob die Sperrfrist aufgehoben wird, liegt im Ermessen der BaFin
und wird im Laufe der kommenden Woche erwartet.
Die Parteien haben vereinbart, dass das neue Übernahmeangebot eine
Mindestannahmeschwelle von 50 % vorsehen und im Übrigen im Wesentlichen
dieselben Bedingungen haben soll, wie das Übernahmeangebot vom 23. Juni
2021.
Zusammen mit Kaufverträgen über Deutsche Wohnen Aktien, die zeitnah
vollzogen werden sollen (einschließlich des bereits vereinbarten Erwerbs von
3,53 % eigener Aktien von der Deutsche Wohnen), hält Vonovia bereits 29,99 %
an der Deutsche Wohnen.
Vonovia und Deutsche Wohnen haben im Business Combination Agreement
vereinbart, bei Erfolg des Übernahmeangebots für drei Jahre keinen
Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Deutsche Wohnen SE
('Deutsche Wohnen"). Auch ist eine endgültige Entscheidung zur Abgabe eines
Angebots an die Aktionäre der Deutsche Wohnen abhängig von der Erteilung der
Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hierzu.
Sofern Vonovia SE ein Übernahmeangebot durchführt, würden die endgültigen
Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen nach
Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden.
Die Vonovia SE behält sich vor, von den hier dargestellten Eckdaten
abzuweichen.
Die Aktien der Vonovia SE wurden und werden nicht nach den Vorschriften des
U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der
Vonovia SE, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie
anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen
Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet keine
Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Aktien der Vonovia SE
gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in den USA statt.
Falls ein Übernahmeangebot gemacht werden sollte, können die Vonovia SE oder
für sie tätige Broker soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in
Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, außerhalb des
öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Deutsche Wohnen-Aktien erwerben bzw.
entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in
bzw. ein Optionsrecht auf Deutsche Wohnen-Aktien gewähren. Diese Erwerbe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'erwarten",
'glauben", 'schätzen", 'beabsichtigen", 'anstreben", 'davon ausgehen" und
ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)
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