Donnerstag, 19. August 2021

SdK zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG: Zum Erhalt der Zuzahlung müssen Aktionäre aktiv werden

Bei der BEKO HOLDING wurden die Streubesitzaktionäre am 20.11.2015 per Squeeze-out-Beschluss vor die Türe gesetzt. Als Barabfindung erhielten Sie damals 5,80 Euro je Aktie. 

Im anschließenden Gremialverfahren ließ das Landesgericht Krems ein Bewertungsgutachten zur Überprüfung der Höhe der Barabfindung erstellen. Dieses sah einen Umtauschwert in Höhe von 7,05 Euro als angemessen an. Nach einem gescheiterten gerichtlichen Vergleich erhöhte das Landesgericht Krems die Barabfindung sogar auf 7,88 Euro je Aktie. Nach Beschwerden u. a. der Antragsgegnerin gegen diesen Beschluss legte das Oberlandesgericht Wien die Zuzahlung nun endgültig auf 0,98 Euro je Aktie fest. 

Die ausgeschlossenen Aktionäre der BEKO HOLDING AG müssen sich zum Zweck der Abwicklung der Zuzahlung bis zum 31.8.2021 bei der Bullybursti GmbH, Seeblick 12, 7091 Breitenbrunn, brieflich melden.

Quelle: SdK, AnlegerPlus News Nr. 8/2021

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