Donnerstag, 1. Juli 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft

Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft
Weinheim 

WKN: 693750 
 ISIN: DE 0006937501

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre 

Die Hauptversammlung der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft vom 30. November 2020 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Werhahn & Nauen SE & Co. OHG, die nominal in Höhe von rund 99,82 % am Grundkapital an der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist am 17. Juni 2021 in das Handelsregister der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 430501 eingetragen worden. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft in das Eigentum der Werhahn & Nauen SE & Co. OHG übergegangen. Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft von der Werhahn & Nauen SE & Co. OHG gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG eine Barabfindung. Die Barabfindung beträgt 515,00 EUR je Inhaberaktie der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von DM 50,00. Die Barabfindung beträgt 1.030,00 EUR je Inhaberaktie der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von DM 100,00. 

Ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft ist die Barabfindung mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. 

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer geprüft und bestätigt. 

Ausgeschiedene Minderheitsaktionäre, deren Aktienurkunden bei der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft verwahrt werden, werden hiermit gebeten, ihre Bankverbindung für die Barabfindung mitzuteilen. Die Barabfindung wird diesen Aktionären unverzüglich nach Mitteilung vergütet. 

Ausgeschiedene Minderheitsaktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden hiermit gebeten, ihre Aktienurkunden mit Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsscheinen bis zum 30. November 2021 bei der Bankhaus Werhahn GmbH, Königstraße 1, 41460 Neuss einzureichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung für die Barabfindung mitzuteilen. Die Barabfindung wird diesen Aktionären unverzüglich nach der Einreichung der effektiven Urkunden und der Mitteilung der Bankverbindung vergütet. 

Ausgeschiedene Aktionäre, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut in Girosammelverwahrung halten, müssen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an diese Aktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in die Wege geleitet worden. 

Barabfindungsbeträge, die nicht bis zum 31. Dezember 2021 von den ausgeschiedenen Aktionären entgegengenommen worden sind, werden anschließend zugunsten der Berechtigten bei folgender Hinterlegungsstelle unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegt: Amtsgericht Mannheim, Hinterlegungsstelle, 68149 Mannheim. 

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei. 

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung gemäß § 327 f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft rechtskräftig eine höhere als die festgesetzte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Werhahn & Nauen SE & Co. OHG übergegangen sind. 

Weinheim, den 24.06.2021 
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. Juni 2021

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