Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Pforzheim, 9. Juni 2021
Umicore International AG ("Umicore") hat dem Vorstand der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft ("Agosi") heute ihr Verlangen nach § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Agosi zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Agosi auf Umicore gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt.
Umicore hat bestätigt, dass sie derzeit 91,21% des Grundkapitals der Agosi hält und damit die Hauptaktionärin der Agosi im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG ist. Umicore hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 127,91 je Aktie der Agosi festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft.
Die ordentliche Hauptversammlung der Agosi, die einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Agosi auf Umicore gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 127,91 je Aktie der Agosi fassen soll, wird voraussichtlich am 28. Juli 2021 stattfinden. Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Agosi und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Umicore bzw. der Agosi ab.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen