Donnerstag, 24. Juni 2021

Abwicklungshinweise zur vergleichsweisen Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Sanacorp Pharmaholding AG

Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung
Planegg

Ergänzende technische Bekanntmachung zu der im Bundesanzeiger am 21. Juni 2021 veröffentlichten Bekanntmachung über den Vergleich im Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Ausschluss (Squeeze-Out) der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft, Planegg, ISIN DE000A2BPP70, WKN A2BPP7, gemäß §§ 327a ff. AktG

Im aktienrechtlichen Spruchverfahren betreffend die angemessene Barabfindung hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 12. Mai 2021 (Az.: 5 HK 0 11417/19) festgestellt, dass die Beteiligten einen Vergleich geschlossen haben. Die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung AG machte den Vergleich am 21. Juni 2021 im Bundesanzeiger bekannt.

Demnach wird die von der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung an die ehemaligen Aktionäre der Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft zu leistende Barabfindung von EUR 30,57 je Aktie um EUR 3,18 auf EUR 33,75 je Vorzugsaktie erhöht. Dieser Betrag ist unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 2. Juli 2019, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Technische Umsetzung der Nachbesserung

Nachstehend werden die näheren Einzelheiten zu der Abwicklung der Abfindungserhöhung bekannt gegeben. Alle erforderlichen Maßnahmen für eine zügige Abwicklung dieses Verfahrens sind in die Wege geleitet, dabei fungiert die

DZ Bank AG Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

als Zentralabwicklungsstelle. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche berechtigter ehemaliger nachbesserungsberechtigter Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft-Aktionäre umgehend zu ermitteln.

Die nachbesserungsberechtigten ehemaligen Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung des Squeeze-outs abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Nachbesserungsbetrags erfolgt erstmalig voraussichtlich am oder um den 25. Juni 2021. Sollte innerhalb von zehn Wochen nach Bekanntmachung des Vergleichs keine Gutschrift der Nachbesserung der Abfindung erfolgt sein, fordern wir hiermit diese Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft-Aktionäre auf, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen und dort ihre Ansprüche geltend zu machen.

Nachbesserungsberechtigte ehemalige Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft-Aktionäre, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an das Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die Abfindung abgewickelt wurde.

Die berechtigten ehemaligen Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft-Aktionäre erhalten die Abfindungserhöhung zuzüglich Zinsen. Die Zinsen gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den nachbesserungsberechtigten ehemaligen Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft-Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Sonstiges

Die Erfüllung der sich aus dem Vergleich ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen ist für die ehemaligen Aktionäre der Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft kosten-, provisions- und spesenfrei.

Bei eventuellen Rückfragen werden die nachbesserungsberechtigten ehemaligen Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft-Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. 

Planegg, im Juni 2021

Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 21. Juni 2021

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