Samstag, 22. Mai 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG)

Covivio Office Holding GmbH
Berlin

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen
Minderheitsaktionäre der Covivio Office AG, Frankfurt am Main
ISIN DE000A2G8XX3
WKN A2G8XX

Die außerordentliche Hauptversammlung der Covivio Office AG (die „Gesellschaft“), hat am 25. März 2021 die Übertragungen der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) auf die Covivio Office Holding GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 18. Mai 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 111649 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Covivio Office Holding GmbH übergegangen. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft eine von der Covivio Office Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 6,42 je auf den Namen lautende Stückaktie. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft zusammen mit den hierauf aufgelaufenen Zinsen erfolgt Zug-um-Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien an der Gesellschaft unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister durch

die Baader Bank Aktiengesellschaft, Unterschleißheim,

über die jeweiligen Depotbanken der Minderheitsaktionäre. Da sämtliche Aktien in Form von mehreren Globalurkunden bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind, brauchen die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre hinsichtlich der Übertragung ihres Miteigentumsanteils an den Globalurkunden sowie der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß §§ 327f AktG, 1 ff. SpruchG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft gewährt werden. 

Berlin, im Mai 2021

Covivio Office Holding GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 21. Mai 2021

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüftt. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

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