Samstag, 20. März 2021

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BDI - BioEnergy International AG vergleichsweise beigelegt: Ausgleichsleistung von EUR 1,70 je BDI-Aktie

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BDI - BioEnergy International AG konnte am 10. März 2021 vor dem Gremium ein Vergleich geschlossen werden. Dieser wurde nunmehr von dem Landesgericht für ZRS Graz mit Beschluss vom 16. März 2021 genehmigt. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.

Der Vergleich sieht vor, dass die Antragsgegnerin BDI Holding GmbH (früher: BDI Beteiligungs GmbH) innerhalb von 30 Tagen eine pauschale Ausgleichsleistung von EUR 1,70 je BDI-Aktie zahlt (EUR 1,50 Nachbesserung zzgl. EUR 0,20 Zinsen). Für die Abwicklung hat die Antragsgegnerin die Erste Group Bank AG, Wien, beauftragt.

Der vom Gremium bestellte Sachverständige Mag. Dr. Werner Hallas von der Keppert, Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH war in seinem Gutachten bezüglich des Gesamtunternehmenswerts auf eine Bandbreite von ca. EUR 56.753.448,- (EUR 14,94 je Aktie) und EUR 57.353.449,- (EUR 15,08 je Aktie) gekommen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/02/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out_11.html. Die Hauptaktionärin und nunmehrige Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in der Höhe von lediglich EUR 13,50 pro Aktie angeboten. Eine Nachbesserung von EUR 1,50 stellt rechnerisch eine Erhöhung um 11,54 % dar.

Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG, Az. Gr 2/18 
LG für ZRS Graz, FN 279687 f, Az. 51 Fr 2301/17 k
Hoppe u.a. ./. BDI Beteiligungs GmbH
49 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt HonProf Dr. Axel Reckenzaun, Graz

Antragsgegnervertreter: Rechtsanwalt Dr. Griss, Graz

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