von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen Gesellschafterausschluss zugunsten der Vonovia SE tagte das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") zuletzt am 21. September 2020 und am 8. Februar 2021 angesicht der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie ohne die Parteien (im letzteren Termin bei Skype-Zuschaltung zweier Gremiumsmitglieder).
Da der vom Gremium bestellte Sachverständige Prof. Dr. Thomas Keppert leider zwischenzeitlich verstorben ist, bestellte das Gremium nunmehr bei seiner Sitzung am 8. Februar 2021 Herrn Prof. Dr. Klaus Rabel, Rabel & Partner GmbH, zum Sachverständigen. Er soll innerhalb von drei Monaten ein Gutachten zum Unternehmenswert erstatten und dabei insbesondere auf die Marktrisikoprämie, den Betafaktor, den Wachstumsabschlag in der Ewigen Rente und die maßgebliche Planungsrechnung eingehen.
Die Antragsgegnerin soll einen weiteren Kostenvorschuss in Höhe von EUR 300.000,- beim Handelsgericht Wien einzahlen. Im Übrigen soll die Antragsgegnerin "die in den Gutachten Keppert enthaltenen Schwärzungen einer kritischen Prüfung mit dem Ziel einer Reduktion der Schwärzungen" unterziehen.
Gremium, Gr 5/18
Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 17511/17z
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1010 WienAntragsgegnerin: Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfiels Bruckhaus Deringer LLP, A-1010 Wien
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