NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODERTEILWEISE), IN ODER VON EINER JURISDIKTION, WO DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DIE
RELEVANTEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE.
- Erwerb von bis zu 5,22 % des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Zahlung
einer Geldleistung in einer Kaufpreisspanne von EUR 24,25 bis EUR 26,00 je
Aktie
- Annahmefrist läuft voraussichtlich vom 20. Februar 2021 bis zum 20. März
2021
- TLG wird nach Ablauf der Annahmefrist die zu erwerbende Aktienzahl
festlegen und den endgültigen Kaufpreis veröffentlichen
Berlin, 17. Februar 2021 - Der Vorstand der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG" oder
die "Gesellschaft") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute unter
Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2019
beschlossen, bis zu 5,85 Millionen Aktien der Gesellschaft (dies entspricht
bis zu 5,22 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß
Gesamtstimmrechtsmitteilung vom 29. Januar 2021) im Rahmen eines
öffentlichen Aktienrückkaufangebots gegen Zahlung einer Geldleistung in
einer Kaufpreisspanne von EUR 24,25 bis EUR 26,00 je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) zurück zu erwerben.
Die Angebotsunterlage wird voraussichtlich am 19. Februar 2021 auf der
Internetseite der TLG (https://www.tlg.de) im Bereich "Investor Relations -
Aktienrückkauf" sowie im Bundesanzeiger unter https://www.bundesanzeiger.de
veröffentlicht werden. TLG-Aktionäre haben, vorbehaltlich einer
Verlängerung, die Möglichkeit, das Aktienrückkaufangebot während der
Annahmefrist, die bei der voraussichtlichen Veröffentlichung der
Angebotsunterlage am 19. Februar 2021 vom 20. Februar 2021 bis zum 20. März
2021 um 24:00 Uhr (Mitternacht) (MEZ) läuft, anzunehmen.
Der Grund für das öffentliche Rückkaufangebot ist es, von dem erheblichen
Abschlag des Aktienkurses auf den zugrunde liegenden Net Asset Value und der
aktuellen operativen Performance der TLG zu profitieren.
TLG-Aktionäre können das Angebot für alle oder einen Teil ihrer TLG-Aktien
entweder durch Bestimmung eines Kaufpreises innerhalb der Kaufpreisspanne
oder ohne Bestimmung eines Kaufpreises annehmen, wobei sie sich in letzterem
Fall verpflichten, für diese TLG-Aktien das Angebot zum endgültigen
Kaufpreis anzunehmen, wie er von der Gesellschaft nach Ablauf der
Annahmefrist festgesetzt wird. Der endgültige Kaufpreis wird für alle zu
erwerbenden TLG-Aktien dem höchsten Preis entsprechen, der vor dem
Hintergrund der erhaltenen Annahmeerklärungen entrichtet werden muss, um die
von der TLG festgesetzte Aktienzahl zu erwerben. Wenn TLG-Aktionäre eine
Anzahl an TLG-Aktien in Höhe von 2,00 % oder weniger des Grundkapitals
andienen, entspricht der endgültige Kaufpreis dem höchsten von einem
TLG-Aktionär bestimmten Preis.
Wenn das Aktienrückkaufprogramm überzeichnet ist, werden relevante
Annahmeerklärungen verhältnismäßig behandelt. Eine Überzeichnung liegt vor,
wenn die Gesamtzahl an Annahmeerklärungen für TLG-Aktien ohne bestimmten
Kaufpreis bzw. zu einem Kaufpreis, der dem endgültigen Kaufpreis entspricht
oder diesen unterschreitet, die von der Gesellschaft festgelegte Anzahl an
zu erwerbenden TLG-Aktien übersteigt. Annahmen für hundert TLG-Aktien oder
weniger werden bevorzugt berücksichtigt.
TLG wird den endgültigen Kaufpreis und die endgültige Aktienzahl nach Ablauf
der Annahmefrist im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der
Gesellschaft voraussichtlich am 24. März 2021 bekanntgegeben. Alle
Veröffentlichungen der TLG im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot stehen in
deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung unter
https://www.tlg.de im Bereich "Investor Relations - Aktienrückkauf" zur
Verfügung.
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