Samstag, 13. Februar 2021

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG: Geplanter Verhandlungstermin am 24. Februar 2021 pandemiebedingt aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG hatte das LG Dortmund einen weiteren Termin auf den 24. Februar 2021 anberaumt, bei dem der sachverständige Prüfer, Herr WP Wolfram Wagner von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ADKL, angehört werden sollte. Dieser Verhandlungstermin wurde nunmehr pandemiebedingt aufgehoben. Das Landgericht gab dem sachverständigen Prüfer auf, eine schriftliche Stellungnahme zu fertigen und den Parteien über das Gericht zu Verfügung zustellen. Eine Neuterminierung erfolgt, wenn die Pandemielage dies wieder zulässt. 

LG Dortmund, Az. 20 O 27/18 AktE
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler AG
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter:  RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen