Frankfurt am Main, 9. Februar 2021. Die Covivio Office Holding GmbH hat am 5. Februar 2021 gegenüber der Covivio Office AG ihr förmliches Verlangen vom 12. Oktober 2020 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre bestätigt und konkretisierend mitgeteilt, dass sie die den Minderheitsaktionären zu zahlende Barabfindung auf EUR 6,42 je Stückaktie der Covivio Office AG festgelegt hat.
Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Covivio Office AG gefasst werden, die am 25. März 2021 virtuell stattfinden wird.
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