HSBC Germany Holdings GmbH
Düsseldorf
Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen
Minderheitsaktionäre der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf
ISIN DE0008115106 / WKN 811510
Die außerordentliche Hauptversammlung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf („HSBC“), hat am 19. November 2020 die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der HSBC („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die HSBC Germany Holdings GmbH („HSBC GmbH“), gegen Gewährung einer von der HSBC GmbH zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss wurde am 26. Januar 2021 in das Handelsregister der HSBC beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 54447 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der HSBC auf die HSBC GmbH übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HSBC eine von der HSBC GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 69,08 je auf den Inhaber lautende Stückaktie. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 und 3 AktG vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HSBC zusammen mit den hierauf aufgelaufenen Zinsen erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der HSBC unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister durch die
Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
über die jeweilige Depotbank. Da sämtliche Aktien in Form von mehreren Globalurkunden bei der Clear-stream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind, brauchen die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre hinsichtlich der Übertragung ihres Miteigentumsanteils an den Globalurkunden sowie der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HSBC provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß §§ 327f AktG, 1 ff. SpruchG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HSBC rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der HSBC gewährt werden.
Düsseldorf, im Januar 2021
HSBC Germany Holdings GmbH
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Januar 2021
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