https://blog.otto-schmidt.de/gesellschaftsrecht/2020/12/23/weihnachtsgeschenk-des-gesetzgebers-virtuelle-hauptversammlung-hv-4-0/Die Rechtsanwälte Dr. Stefan Mutter und Dr. Carsten Kruchen berichten zu der Neuregelung der virtuellen Hauptversammlung.
Durch die Änderung von § 1 Abs. 2 GesRuaCOVBekG wird den Aktionären nunmehr ein echtes Fragerecht eingeräumt und nicht nur eine Fragemöglichkeit.
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