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Ähnlich wie Corporate-Governance-Experte Christian Strenger spricht sich auch Jürgen Kurz für Gesetzesänderungen aus. So sollte für ein Delisting anders als bisher ein Beschluss der Hauptversammlung zwingend sein. "Vor allem aber sollte das Übernahmeangebot über ein Spruchverfahren von einem unabhängigen Gutachter gerichtlich überprüft werden können."
"Die krasse Benachteiligung von Minderheitsaktionären sollte schnellstens geändert und eine Bewertung etwa wie bei Gewinnabführungsverträgen eingeführt werden, damit sich vor allem bei deutlichen Kursrückgängen derartige Fälle nicht wiederholen."
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