von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früher im DAX notierten Linde Aktiengesellschaft hat das Landgericht München I angesichts der nicht absehbaren Entwicklung der COVID-19-Pandemie den auf den 2./3. Dezember 2020 anberaumten Termin mit Beschluss vom 17. November 2020 aufgehoben. Ein neuer Termin wird nach der erbetenen Stellungnahme der Abfindungsprüfer festgelegt werden (d.h. wohl frühestens Ende nächsten Jahres).Bei dem Termin sollte der gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer, Herr WP Dr. Matthias Popp, c/o Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, angehört werden. Die Abfindungsprüfer sollen nun entsprechend Ziff. IV des Beschlusses bis zum 31. August 2021 eine schriftliche Stellungnahme zu einem 15 Seiten umfassenden Fragenkatalog des Gerichts einreichen. Die Fragen betreffen u.a. den Planungsprozess, Planungsanpassungen, EBIT- und EBITDA-Margen, Wachstumsraten, Wechselkurse, Steuerplanungen und Synergien.
Dier Antragsgegnerin wurde aufgegeben, bis zum 21. Dezember 2020 anzugeben, welche der Grundstücke betriebsnotwendig sind und welche nicht. Darüber hinaus soll die Antragsgegnerin innerhalb dieser Frist die als Grundlage der Bewertung dienenden Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn- und Verlust-Rechnungen sowie die Cash-flow-Rechnungen vorlegen.
Für Nachbesserungsrechte zu diesem Spruchverfahren gibt es mehrere Kaufangebote, zuletzt für EUR 8,- je Linde-Nachbesserungsrecht: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/03/kaufangebot-fur-linde.html
LG München I, Az. 5 HK O 5321/19
Rheintex Verwaltungs AG u.a. ./. Linde AG
LG München I, Az. 5 HK O 5321/19
Rheintex Verwaltungs AG u.a. ./. Linde AG
235 Antragsteller
Antragsgegnerin: Linde GmbH (zuvor: Linde Aktiengesellschaft, früher: Linde Intermediate Holding AG)
Gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Berlin
Antragsgegnerin: Linde GmbH (zuvor: Linde Aktiengesellschaft, früher: Linde Intermediate Holding AG)
Gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Berlin
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