Freitag, 27. November 2020

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Winkler+Dünnebier AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem am 30. April 2010 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Winkler+Dünnebier AG, Neuwied, hat das OLG Zweibrücken nunmehr mit Beschluss vom 23. November 2020 die von einigen Antragstellern eingelegten Beschwerden zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung der Barabfindung beendet. In der I. Instanz hatte das Landgericht Koblenz (nach Verzögerungen aufgrund eines Zuständigkeitswechsels) die Spruchanträge mit Beschluss vom 8. Juni 2017 zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/07/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_11.html

Das Oberlandesgericht meint, dass die angebotene Barabfindung in Höhe von EUR 16,23 je Aktie nicht unangemessen untersetzt sei (S. 11). Die Anhörung der sachverständigen Prüfer vor der zuvor zuständigen Kammer des Landgerichts sei ausreichend. Weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts seien nicht geboten.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. November 2020, Az. 9 W 1/18
LG Koblenz, Beschluss vom 8. Juni 2017, Az. 4 HKO 97/15 UmwG (früher: 3 HKO 49/10)  
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Körber AG
88 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA JR Dr. Ottmar Martini, 56073 Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Körber AG:
Rechtsanwälte Heisse Kursawe Eversheds, 80333 München

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