Dienstag, 17. November 2020

RENK AG: Rebecca BidCo AG legt Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 105,72 fest

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Augsburg, 16. November 2020. Die Rebecca BidCo AG (vormals: Rebecca BidCo GmbH) ('Rebecca BidCo") hat der Renk Aktiengesellschaft ('RENK") am 7. Oktober 2020 mitgeteilt, dass ihr RENK-Aktien in Höhe von mehr als 90 % des Grundkapitals gehören, und das Verlangen gestellt, die Hauptversammlung von RENK gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Rebecca BidCo gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung von RENK auf die Rebecca BidCo (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) beschließen zu lassen.

Die Rebecca BidCo hat heute ihr Übertragungsverlangen vom 7. Oktober 2020 gegenüber RENK bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass sie die angemessene Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG auf EUR 105,72 je auf den Inhaber lautende Stückaktie von RENK festgelegt hat.

Ferner hat die Rebecca BidCo Renk dazu aufgefordert, eine außerordentliche Hauptversammlung von RENK auf einen Termin einzuberufen, der nicht später als drei Monate nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der Rebecca BidCo und RENK liegt, um über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von RENK auf die Rebecca BidCo Beschluss zu fassen. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2020 stattfinden

Über RENK: Die RENK AG ist ein weltweit anerkannter Produzent von hochwertigen Spezialgetrieben für Kettenfahrzeuge, industrielle Anwendungen und den Schiffbau sowie von Komponenten der Antriebstechnik und Prüfsystemen. Das Unternehmen ist weltweit führend bei Automatgetrieben für schwere Kettenfahrzeuge, bei Getriebesystemen für Navy-Schiffe und bei horizontalen Gleitlagern.

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