Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, 02. November 2020
Aufgrund der Änderung des Basiszinssatzes haben sich die OSRAM Licht AG
("OSRAM") und die ams Offer GmbH heute darauf geeinigt, die den Aktionären
von OSRAM gemäß Ziffer 5.1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
vom 22. September 2020 ("BGAV") anzubietende Abfindung von EUR 44,65 um EUR
0,89 auf EUR 45,54 je OSRAM Aktie zu erhöhen. Alleiniger Grund für diese
Änderung ist, dass sich im Nachgang zum Abschluss des BGAVs der der
Unternehmensbewertung von OSRAM zugrundeliegende Basiszinssatz von 0,0% auf
-0,1% geändert hat. Die Ausgleichszahlung soll, wie auch der BGAV im
Übrigen, unverändert bleiben. Vorstand und Aufsichtsrat von OSRAM empfehlen
den Aktionären der außerordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am
morgigen 3. November 2020, dem geänderten BGAV zuzustimmen. Die
Änderungsvereinbarung zum BGAV samt konsolidierter Fassung des BGAV sowie
der Nachtrag zum gemeinsamen Bericht des Vorstands von OSRAM und der
Geschäftsführung der ams Offer GmbH zu diesem Vertrag werden auf der
Homepage von OSRAM veröffentlicht.
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