Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat beschlossen, die Notierung der Aktien der Mologen AG im regulierten Markt mit Ablauf des 26.11.2020 einzustellen. Gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO wurde die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der MOLOGEN AG, Berlin zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 27.11.2020 widerrufen.
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