von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Eintragung des auf der Hauptversammlung der AUDI AG am 31. Juli 2020 gefaßten Squeeze-out-Beschlusses zugunsten der mit deutlich über 99 % beteiligten Volkswagen AG war durch eine Anfechtungsklage verzögert worden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/10/eintragung-des-squeeze-outs-bei-der.html. AUDI hatte mitgeteilt, dass man deswegen ein Freigabeverfahren eingeleitet habe. Das Oberlandesgericht München habe dem Antrag zur Freigabe des Squeeze-out stattgegeben, sagte AUDI-Finanzchef Arno Antlitz am Freitag bei einer Telefonkonferenz zu den Quartalszahlen. Damit kann der Übertragungsbeschluss nunmehr ins Handelsregister eingetragen werden.Die Volkswagen AG hatte die Barabfindung auf 1.551,53 Euro je Aktie der AUDI AG festgelegt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/06/audi-ag-volkswagen-ag-legt-die.html Die Angemessenheit dieses Betrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Die AUDI-Aktie notiert derzeit bei etwas über EUR 1.600,-.
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