Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Augsburg, 7. Oktober 2020. Die Rebecca BidCo AG (vormals: Rebecca BidCo
GmbH) ('Rebecca BidCo") hat der Renk Aktiengesellschaft ('RENK") heute
mitgeteilt, dass ihr RENK-Aktien in Höhe von mehr als 90 % des Grundkapitals
gehören. Die Rebecca BidCo hat gleichzeitig das Verlangen gestellt, die
Hauptversammlung der RENK gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a
Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die Rebecca BidCo gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der RENK
auf die Rebecca BidCo (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) beschließen zu
lassen.
Die Höhe der von der Rebecca BidCo festzulegenden angemessenen Barabfindung
wird diese der RENK zu gegebener Zeit gesondert mitteilen und im Anschluss
von RENK veröffentlicht werden. Das Wirksamwerden des
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von dem zustimmenden
Beschluss der Hauptversammlung von RENK und der Eintragung des
Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des
Sitzes von RENK bzw. von Rebecca BidCo ab. Die Beschlussfassung wird
voraussichtlich auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft gegen Ende des Jahres 2020 erfolgen.
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