Berlin (Deutschland), 26. Oktober 2020 - Der Vorstand der Epigenomics AG (Frankfurt Prime Standard: ECX, OTCQX: EPGNY; das "Unternehmen") teilt mit,
dass bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust
von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Für diese
erwartete Entwicklung sind im Wesentlichen planmäßige operative Verluste
verantwortlich.
Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG
eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer
Hauptversammlung aus, der der Vorstand den Verlust anzeigt. Die Gesellschaft
wird dementsprechend fristgerecht zu einer außerordentlichen
Hauptversammlung einladen.
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