Absicht der Blitz 11-263 SE zur Konzernverschmelzung der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft auf die Blitz 11-263 SE und Verlangen auf Durchführung
eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft (umwandlungsrechtlicher
Squeeze-out)
Die Blitz 11-263 SE, München, hat der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft,
München (ISIN DE0007647000), mitgeteilt, dass sie unmittelbar mit rund 90,90
% am Grundkapital der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft beteiligt ist.
Die Blitz 11-263 SE hat dem Vorstand der AMIRA Verwaltungs
Aktiengesellschaft ferner ihr Vorhaben mitgeteilt, die AMIRA Verwaltungs
Aktiengesellschaft als übertragenden Rechtsträger auf die Blitz 11-263 SE
als Hauptaktionär und übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Sie hat
angekündigt, mit dem Vorstand der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft in
Verhandlungen über den Abschluss eines entsprechenden Verschmelzungsvertrags
einzutreten.
Im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung hat die Blitz 11-263 SE als
Hauptaktionär des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i. V. m. § 327a Abs. 1
AktG das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der
Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft nach
den §§ 327a ff. AktG auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out)
durchzuführen und zu diesem Zweck nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags
zwischen der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft und dem Hauptaktionär eine
Hauptversammlung einzuberufen.
Der Verschmelzungsvertrag wird eine entsprechende Regelung zur Durchführung
des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre enthalten. Die Höhe der
angemessenen Barabfindung, die der Hauptaktionär den übrigen Aktionären der
AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren
wird, wird der Hauptaktionär zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
München, 8. Oktober 2020
Der Vorstand
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