Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
- Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("BGAV") ermöglicht ams, die
Strategie zur Schaffung eines weltweit führenden Anbieters von Sensorlösungen
und Photonik umzusetzen
- Nach den Bestimmungen des BGAV beträgt die Barabfindung EUR 44,65 pro Aktie
und die jährliche Ausgleichszahlung EUR 2,24 (netto nach derzeitigem
Körperschaftssteuersatz und Solidaritätszuschlag) pro Aktie
- BGAV bedarf Zustimmung von 75 % der anwesenden Stimmen in der für 3. November
2020 vorgesehenen außerordentlichen Hauptversammlung von OSRAM
- ams hält derzeit rund 71% der ausstehenden OSRAM-Aktien und ist
zuversichtlich, die Zustimmung zu erhalten
Premstätten, Österreich (22. September 2020) - ams (SIX: AMS), ein weltweit
führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt bekannt, dass die ams
Offer GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von ams, als herrschendes
Unternehmen heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291
ff. des Deutschen Aktiengesetzes ("AktG") mit der OSRAM Licht AG ("OSRAM") als
abhängigem Unternehmen abgeschlossen hat. Die ams Offer GmbH hält derzeit eine
direkte Beteiligung von rund 71% an OSRAM.
"Wir freuen uns, den BGAV mit OSRAM abzuschließen", sagte Alexander Everke, CEO
von ams. "Die Implementierung des BGAV wird die schnelle und erfolgreiche
Integration von ams und OSRAM in ein zusammengeführtes Unternehmen ermöglichen,
das profitables Wachstum auf langfristiger Basis bietet. Dieser wichtige Schritt
macht uns zuversichtlich, unsere Strategie, einen weltweit führenden Anbieter
von Sensorlösungen und Photonik mit europäischen Wurzeln zu schaffen,
erfolgreich umzusetzen."
Der BGAV bedarf noch der Zustimmung einer Mehrheit von mindestens 75 % der in der
außerordentlichen Hauptversammlung ("a.o.HV") von OSRAM anwesenden Stimmen, die
am 3. November 2020 virtuell stattfinden wird, sowie der anschließenden
Eintragung durch das zuständige Gericht. Gestützt auf seine direkte Beteiligung
ist ams zuversichtlich, die Zustimmung der a.o.HV zu erhalten.
Im Rahmen des BGAV bietet ams gemäß § 305 AktG an, die Aktien der außenstehenden
OSRAM-Aktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 44,65 pro Aktie zu
erwerben. Der BGAV beinhaltet zudem gemäß § 304 AktG eine jährliche
Ausgleichszahlung an die außenstehenden OSRAM-Aktionäre in Höhe von EUR 2,24
(netto nach derzeitigem Körperschaftssteuersatz und Solidaritätszuschlag) pro
Aktie. Dieser Nettobetrag von EUR 2,24 pro Aktie wird - vorbehaltlich
persönlicher Steuern - an die OSRAM-Aktionäre ausgezahlt.
Barabfindung und Barausgleich spiegeln die entsprechende Bewertung gemäß der
IDW-S1 Analyse wider, die von der PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC") als gemeinsam beauftragtem, unabhängigem
Bewertungsgutachter durchgeführt und anschließend durch den gerichtlich
bestellten Prüfer, Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft ("Ebner Stolz") bestätigt wurde.
Der BGAV, der gemeinsame Bericht der Geschäftsführung der ams Offer GmbH und des
Vorstands von OSRAM, einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme von PwC, und
der Prüfbericht des gerichtlich bestellten Prüfers, Ebner Stolz, werden auf den
Websites beider Unternehmen mit Veröffentlichung der Einladung zur a.o.HV von
OSRAM zur Verfügung gestellt werden.
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